Ihr Rechtsanwalt für Urheberrecht in Leipzig
Abmahnung erhalten, eigene Inhalte unerlaubt verwendet oder Fragen zu Nutzungsrechten und Lizenzverträgen? Im Urheberrecht kommt es oft darauf an, Ansprüche frühzeitig richtig einzuordnen und Fehler mit weitreichenden Folgen zu vermeiden.
- Schnelle Hilfe im Urheberrecht
- Klare Prüfung von Ansprüchen und Risiken
- Unterstützung bei Abmahnung und Unterlassung
- Beratung zu Lizenzvertrag und Nutzungsrecht
- Kurzfristige Termine verfügbar
Typische Probleme unserer Mandanten und wie wir ihnen helfen
Häufige urheberrechtliche Konflikte im digitalen Alltag
Abmahnung erhalten
Viele Betroffene sind unsicher, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen und wie auf die Abmahnung richtig reagiert werden sollte.
Unterlassungserklärung vorgelegt
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann weitreichende Folgen haben und sollte deshalb vor einer Unterschrift sorgfältig geprüft werden.
Forderung nach Schadensersatz und Kosten
Oft ist unklar, ob die verlangten Beträge in dieser Höhe berechtigt sind und wie mit den Forderungen umzugehen ist.
Eigene Inhalte wurden übernommen
Rechteinhaber möchten unzulässige Nutzungen beenden und ihre Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz rechtlich sicher und wirksam durchsetzen.
Fragen zu Nutzungsrechten und Lizenzverträgen
Gerade bei digitalen Projekten ist oft unklar, welche Rechte bestehen und wie die Nutzung rechtssicher geregelt werden kann.
Urheberrechtliche Konflikte entstehen im digitalen Alltag oft kurzfristig und mit erheblicher rechtlicher Tragweite. Eine frühe anwaltliche Einschätzung schafft Klarheit, reduziert Risiken und ermöglicht ein sicheres weiteres Vorgehen.
Unsere Leistungen
Rechtliche Beratung und Vertretung im Urheberrecht für Rechteinhaber, Unternehmen und Betroffene.
Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen
Ein erhaltenes Schreiben sollte frühzeitig geprüft werden, damit Risiken richtig eingeordnet und unnötige rechtliche Nachteile vermieden werden können.
- Prüfung des Schreibens im Einzelfall
- Einschätzung von Unterlassung, Schadensersatz und Kosten
- Bewertung der beigefügten Erklärung
- Entwicklung einer passenden Reaktionsstrategie
- Schutz vor unnötigen rechtlichen Nachteilen
Abmahnungen und Klageverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen
Vertretung gegenüber bekannten Abmahnkanzleien wie Frommer Legal, Daniel Sebastian, IPPC Law, KSP Rechtsanwälte, Nimrod und rka.
- Prüfung bestehender Ansprüche
- Außergerichtliche Geltendmachung
- Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
- Geltendmachung von Schadensersatz und Kosten
- Vertretung im gerichtlichen Verfahren
Erstellung von Lizenzverträgen, AGB und Nutzungsbedingungen
Bei digitalen Angeboten kommt es auf verlässliche Regelungen an, damit Nutzung, Verantwortlichkeiten und wirtschaftliche Interessen eindeutig festgelegt sind.
- Ausarbeitung passender Regelwerke
- Prüfung bestehender Bestimmungen
- Strukturierung von Rechten und Pflichten
- Unterstützung bei Software und SaaS-Projekten
- Rechtssichere Ausgestaltung digitaler Angebote
Verteidigung in Strafverfahren wegen Urheberrechtsverstößen
Wenn urheberrechtliche Vorwürfe auch strafrechtliche Folgen haben, braucht es ein Vorgehen, das beide Ebenen sicher zusammenführt.
- Einordnung der erhobenen Vorwürfe
- Begleitung bereits im Ermittlungsstadium
- Beratung zu Aussageverhalten und weiterem Vorgehen
- Abstimmung zwischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fragen
- Wahrung Ihrer Rechte im gesamten Verfahren



Sie wünschen sich rechtliche Unterstützung mit klarer Einschätzung und verlässlicher Begleitung?
In einem persönlichen Gespräch lässt sich klären, wie Ihre Situation rechtlich einzuordnen ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Erfahrung mit bekannten Abmahnkanzleien
Langjährige Praxis in der Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen
Wir vertreten Mandanten gegenüber den im Urheberrecht typisch auftretenden Abmahnkanzleien und kennen deren Forderungsmuster und Vorgehensweise aus langjähriger Praxis.
Frommer Legal
KSP Rechtsanwälte
Daniel Sebastian
Nimrod
IPPC Law
rka Rechtsanwälte
Gerichtsverfahren im Urherberrecht
Ausgewählte Urteile aus unserer anwaltlichen Praxis im Urheberrecht
Erfolg AG Leipzig weist Rasch Klage ab (überholt)
Vorwurf / Anspruch
Urheberrechtsverletzung durch Filesharing des Musikalbums „Beyond Hell / Above Heaven“ der Band Volbeat – die Universal Music GmbH machte gegen den Mandanten Zahlungsansprüche wegen der angeblichen Verbreitung des Albums über eine Internettauschbörse geltend.
Sachverhalt
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, das Musikalbum im Jahr 2011 über seinen Internetanschluss zum Download angeboten zu haben. Die Ermittlung des Anschlussinhabers beruhte auf einem Auskunftsbeschluss des Landgerichts Köln gegenüber der Deutschen Telekom AG. Tatsächlich bestand der Internetvertrag des Mandanten jedoch bei der 1&1 Internet AG, die anschließend Name und Anschrift des Anschlussinhabers herausgab.
Die Kanzlei wandte sich gegen die Verwertbarkeit dieser Daten. Das Amtsgericht Leipzig folgte dieser Argumentation: Da der Auskunftsbeschluss nicht gegenüber dem tatsächlichen Vertragspartner 1&1 ergangen war, sei die Identifizierung des Anschlussinhabers rechtswidrig erfolgt und unterliege einem Beweisverwertungsverbot. Zusätzlich hatte der Mandant dargelegt, dass auch seine Ehefrau und seine beiden Kinder Zugang zum Internetanschluss hatten und als mögliche Nutzer in Betracht kamen. Damit sah das Gericht auch die sekundäre Darlegungslast als erfüllt an.
Ergebnis
Klage der Universal Music GmbH abgewiesen.
Das Amtsgericht Leipzig stellte fest, dass der Mandant aufgrund der nicht verwertbaren Anschlussinhaberermittlung weder als Täter noch als Störer festgestellt werden konnte. Die gegen ihn geltend gemachten Ansprüche hatten damit keinen Erfolg.
AG Leipzig weist Waldorf Frommer Klage ab
Vorwurf / Anspruch
Der Mandant wurde wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing des Musikalbums „Sale El Sole“ von Shakira abgemahnt. Die Sony Music Entertainment Germany GmbH verlangte 450 € Schadensersatz sowie 506 € Rechtsanwaltskosten.
Sachverhalt
Der Mandant hatte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und die Zahlungsansprüche zurückgewiesen. Im gerichtlichen Verfahren trug er vor, dass er den Internetanschluss gemeinsam mit einer volljährigen Mitbewohnerin genutzt habe und auch diese als mögliche Täterin in Betracht komme.
Das Amtsgericht Leipzig sah diesen Vortrag als ausreichend an. Der Mandant hatte seine Mitbewohnerin namentlich benannt und nachvollziehbar dargelegt, dass sie Zugang zum Internetanschluss hatte. Zudem verneinte das Gericht eine allgemeine Belehrungs- oder Überwachungspflicht gegenüber einer volljährigen Mitbewohnerin. Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner war in diesem Verfahren als Terminsvertreter beteiligt.
Ergebnis
Klage vollständig abgewiesen.
Das Amtsgericht Leipzig kam zu dem Ergebnis, dass die Klägerin die Täterschaft des Mandanten nicht nachweisen konnte. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche auf Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten wurden daher nicht zugesprochen.
AG Leipzig weist Klage KSM GmbH ab
Vorwurf / Anspruch
Die KSM GmbH verlangte wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten. Konkret wurden 400 € Schadensersatz sowie 555,60 € Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. Gegenstand war das Filmwerk „Stadt der Gewalt“.
Sachverhalt
Der Mandant betrieb einen Internetanschluss mit WLAN, der auch von weiteren Familienangehörigen genutzt wurde. Die Klägerin behauptete, die alleinigen Vertriebsrechte an dem Film zu besitzen und leitete daraus Zahlungsansprüche wegen einer am 26. Januar 2010 festgestellten Urheberrechtsverletzung ab.
Die Kanzlei wandte für den Mandanten unter anderem ein, dass die Ansprüche verjährt seien, die Klägerin ihre Rechteinhaberschaft nicht ausreichend nachgewiesen habe und die eingesetzte Ermittlungssoftware „Observer“ der Firma Guardaley nicht zuverlässig sei. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass weitere Personen den Internetanschluss nutzen konnten.
Das Amtsgericht Leipzig sah bereits die Rechteinhaberschaft der Klägerin als nicht ausreichend nachgewiesen an. Insbesondere griff die Vermutungswirkung des § 10 UrhG nach Auffassung des Gerichts nicht ein.
Ergebnis
Klage vollständig als unbegründet abgewiesen.
Die Klägerin legte zunächst Berufung ein, nahm diese jedoch nach der mündlichen Verhandlung zurück. Dadurch wurde das Urteil des Amtsgerichts Leipzig rechtskräftig. Auch die Kosten des Berufungsverfahrens musste die Klägerin tragen.
Mandantenstimmen
Warum Mandanten uns vertrauen
Wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist
Urheberrechtliche Beratung für verschiedene Konflikte und Nutzungssituationen
Betroffene nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung
Wenn schnell geklärt werden muss, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen und wie auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Urheber und Rechteinhaber mit eigenen Ansprüchen
Geeignet, wenn unerlaubte Nutzungen festgestellt wurden und Unterlassung oder Schadensersatz durchgesetzt werden sollen.
Unternehmen mit urheberrechtlichen Inhaltsfragen
Hilfreich, wenn geprüft werden soll, ob Inhalte rechtmäßig genutzt werden oder Rechte Dritter betroffen sind.
Anbieter digitaler Projekte mit Lizenz- und Nutzungsfragen
Sinnvoll, wenn Verträge, AGB oder Nutzungsbedingungen rechtssicher ausgestaltet werden sollen.
Mandanten mit strafrechtlichem Bezug zum Urheberrecht
Passend, wenn zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Vorwürfe gemeinsam bewertet und begleitet werden müssen.
Ablauf Ihrer urheberrechtlichen Beratung und Vertretung
Klar strukturiert verständlich erklärt und auf Ihre Situation abgestimmt
Anliegen schildern
Zu Beginn erfassen wir, welche Nutzung beanstandet wird oder welche Ansprüche Sie geltend machen möchten und welche Unterlagen bereits vorliegen.
Unterlagen und Sachverhalt prüfen
Anschließend werden Abmahnung, Verträge, Screenshots, Nutzungsnachweise oder sonstige Dokumente sorgfältig ausgewertet.
Rechtliche Lage einordnen
Danach folgt eine klare Bewertung Ihrer Ausgangslage mit Blick auf Ansprüche, Risiken, Fristen und Handlungsmöglichkeiten.
Strategie abstimmen
Auf dieser Grundlage wird besprochen, ob eine Abwehr, eine außergerichtliche Geltendmachung oder ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist.
Rechte durchsetzen oder abwehren
Je nach Fall erfolgt die außergerichtliche Vertretung, die gerichtliche Durchsetzung oder die Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen.
Ihre Vorteile mit uns
Verlässliche rechtliche Unterstützung mit klarer Ausrichtung auf Ihre individuelle Situation

Mehr als 16 Jahre Berufserfahrung
Langjährige anwaltliche Praxis in Leipzig ermöglicht eine sichere Einordnung auch in anspruchsvollen und belastenden Situationen.
Persönliche Betreuung
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihr Anliegen sorgfältig prüft und Sie zuverlässig durch den gesamten Fall begleitet.
Klare Spezialisierung
Ausgewählte Rechtsgebiete sorgen für eine fokussierte Beratung mit fachlicher Tiefe und einer klaren inhaltlichen Ausrichtung im Einzelfall.
Verständliche Beratung
Wir erklären rechtliche Zusammenhänge klar und nachvollziehbar, damit Sie jederzeit wissen, worauf es in Ihrer Sache ankommt.
Schnelle Erreichbarkeit
Bei dringenden Fragen oder fristgebundenen Anliegen erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung und eine verlässliche rechtliche Unterstützung.
Praxisnahe Lösungen
Unsere Beratung orientiert sich nicht nur an der Rechtslage, sondern auch an sinnvollen und gut umsetzbaren Lösungen im konkreten Einzelfall.
Flexible Kommunikation
Beratungen sind persönlich in Leipzig, telefonisch oder per Videotermin möglich und lassen sich gut in Ihren Alltag integrieren.

Über mich
Spezialisierte Rechtsberatung mit persönlicher Betreuung in Leipzig
Ich bin seit 2009 als Rechtsanwalt in Leipzig tätig und berate Privatpersonen, Freiberufler, Existenzgründer und mittelständische Unternehmen in ausgewählten Rechtsgebieten.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Strafrecht sowie im IT- und Internetrecht. Als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierte Fachkraft für Datenschutz verbinde ich juristische Spezialisierung mit einer klaren, verständlichen und praxisnahen Beratung, ergänzt durch meine Dozententätigkeit für Arbeitsrecht sowie IT- und Datenschutzrecht.

Unser Expertenteam
Menschen auf die Sie sich verlassen können
Unser Team verbindet juristische Kompetenz mit persönlicher Betreuung und direkter Erreichbarkeit. So werden Anliegen sorgfältig begleitet und rechtliche Fragen verständlich eingeordnet, sodass Mandanten fachlich fundierte Unterstützung erhalten und gleichzeitig Sicherheit und Orientierung gewinnen.

Daniel Baumgärtner
Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht

Paul Sachtler
Rechtsanwalt

Stella Heubaum
Auszubildende
Mandantenstimmen
Warum Mandanten uns vertrauen
330+ Rezensionen
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Gerichtsverfahren Urheberrecht
Ausgewählte Urteile aus unserer anwaltlichen Praxis im Urheberrecht
- OLG Dresden
- Urteil vom 17. Januar 2012
- 14 U 1446/11
Urheberschutz von Webseiten bejaht
Häufige Fragen
Ist ein Werk auch ohne Copyright-Vermerk geschützt?
Ja. Urheberrechtliche Ansprüche bestehen nicht nur dann, wenn ein Copyright-Hinweis oder der Zusatz “alle Rechte vorbehalten” verwendet wird. Auch ohne solche Vermerke kann ein Werk geschützt sein.
Welche Werke können urheberrechtlich geschützt sein?
Geschützt sein können unter anderem Texte, Reden, Computerprogramme, Musik, Filme, Fotos sowie wissenschaftliche oder technische Darstellungen wie Zeichnungen, Pläne und Karten.
Welche Ansprüche gibt es bei einer Urheberrechtsverletzung?
Typisch sind Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten.
Soll ich eine Unterlassungserklärung sofort unterschreiben?
Nein. Vor der Abgabe sollte immer geprüft werden, ob der Anspruch tatsächlich besteht und welche Risiken mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden sind.
Warum ist die Unterlassungserklärung so wichtig?
Mit einer wirksamen Unterlassungserklärung wird in der Regel die Wiederholungsgefahr beseitigt. Gleichzeitig kann ein Unterlassungsvertrag entstehen, der bei weiteren Verstößen eine Vertragsstrafe auslösen kann.
Wovon hängen die Anwaltskosten bei einer Abmahnung ab?
Die Rechtsanwaltskosten richten sich regelmäßig nach dem Streitwert der Abmahnung und nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Beraten Sie auch zu Lizenzverträgen und Nutzungsbedingungen?
Ja. Zu den Leistungen gehören auch die Erstellung von Lizenzverträgen sowie AGB und Nutzungsbedingungen, insbesondere für Software und SaaS.
Kontaktinformationen
Unser Team unterstützt Sie gern bei Ihren Anliegen und begleitet Sie zuverlässig kompetent und persönlich.
- BürozeitenMo. – Do.08:30 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:30 UhrFreitag09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 14:30 UhrWochenendegeschlossen
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