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Ihr Rechtsanwalt aus Leipzig bei Filesharing-Abmahnungen

Abmahnung erhalten, Fristen einhalten oder die eigene Haftung klären? Bei Filesharing-Vorwürfen geht es nicht nur um formale Schreiben, sondern um echte finanzielle und rechtliche Risiken, die frühzeitig richtig eingeschätzt werden müssen.

  • Schnelle Hilfe bei Abmahnungen im Urheberrecht (Filesharing)
  • Prüfung von Unterlassung und Zahlungsforderung
  • Erfahrung mit Frommer Legal (vorher Waldorf Frommer) seit 2009
  • Klare Einschätzung zu Kosten und Risiken
  • Verlässliche Unterstützung im weiteren Verfahren

Typische Probleme unserer Mandanten und wie wir ihnen helfen

Häufige Konflikte nach einer Filesharing-Abmahnung

Abmahnung von Frommer Legal oder einer anderen Kanzlei

Viele Betroffene sind verunsichert, wie dringend reagiert werden muss und ob die geltend gemachten Forderungen überhaupt berechtigt sind.

Beigefügte Unterlassungserklärung

Die beigefügte Unterlassungserklärung kann weitreichende Folgen haben und sollte vor einer Abgabe sorgfältig rechtlich geprüft werden.

Hohe Zahlungsforderung

Oft ist unklar, wie sich die geforderten Beträge zusammensetzen und ob Schadensersatz und Kosten in dieser Höhe verlangt werden können.

Unsicherheit über Schadensersatz und Haftung

Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt. Entscheidend ist, wie die Haftung begründet wird und welche Einwände im Einzelfall bestehen.

Mahnbescheid oder Klage drohen

Wenn weitere rechtliche Schritte im Raum stehen, kommt es besonders darauf an, Fristen einzuhalten und frühzeitig sinnvoll zu reagieren.

Filesharing-Abmahnungen können erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben. Eine frühe anwaltliche Prüfung hilft dabei, Risiken realistisch einzuordnen, Fehler zu vermeiden und die eigene Position von Anfang an besser zu schützen.

Unsere Leistungen

Rechtliche Beratung und Verteidigung bei Filesharing-Abmahnungen und urheberrechtlichen Forderungen

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Prüfung der erhaltenen Abmahnung

Am Anfang steht die Frage, ob die geltend gemachten Vorwürfe tragfähig sind und wie die Abmahnung rechtlich einzuordnen ist.

  • Prüfung des Abmahnschreibens im Einzelfall
  • Einordnung der behaupteten Rechtsverletzung
  • Kontrolle von Fristen und Reaktionsmöglichkeiten
  • Bewertung der geltend gemachten Ansprüche
  • Klare Einschätzung der weiteren Optionen
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Prüfung der Unterlassungserklärung

Die Unterlassungserklärung ist meist der folgenreichste Teil der Abmahnung und sollte deshalb niemals ungeprüft abgegeben werden.

  • Prüfung der vorformulierten Erklärung
  • Bewertung von Reichweite und Risiko
  • Vermeidung unnötiger Zusatzpflichten
  • Unterstützung bei einer modifizierten Erklärung
  • Schutz vor nachteiligen Vertragsstrafen
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Prüfung von Schadensersatz und Anwaltskosten

Geforderte Beträge sollten nicht vorschnell akzeptiert werden, sondern zunächst auf Grundlage und Höhe sorgfältig überprüft werden.

  • Einordnung der geforderten Schadensersatzhöhe
  • Prüfung der Anwaltskosten und Vergleichsbeträge
  • Bewertung des angegebenen Gegenstandswerts
  • Klare Einschätzung wirtschaftlicher Risiken
  • Beratung zu sinnvollen Reaktionsmöglichkeiten
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Beratung zur weiteren Vorgehensweise

Nach der rechtlichen Prüfung kommt es darauf an, eine Reaktion zu wählen, die zu den Vorwürfen und zur eigenen Situation passt.

  • Entwicklung einer passenden Reaktionsstrategie
  • Hinweise zur Minderung möglicher Kosten
  • Bewertung von Zahlung, Vergleich oder Zurückweisung
  • Abstimmung der nächsten Schritte
  • Verständliche Beratung ohne unnötige Risiken
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Außergerichtliche Vertretung und Vergleichsverhandlung

In vielen Fällen lässt sich schon vor einem Gerichtsverfahren entscheiden, wie konsequent und wirtschaftlich sinnvoll weiter vorgegangen werden sollte.

  • Kommunikation mit der Abmahnkanzlei
  • Außergerichtliche Interessenvertretung
  • Führung von Vergleichsverhandlungen
  • Prüfung wirtschaftlich sinnvoller Lösungen
  • Verlässliche Begleitung im gesamten Verfahren
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Gerichtliche Vertretung bei Mahnbescheid und Klage

Wenn aus der Abmahnung ein gerichtliches Verfahren wird, ist ein zügiges und gut vorbereitetes Vorgehen besonders wichtig.

  • Prüfung gerichtlicher Schreiben und Fristen
  • Verteidigung gegen Mahnbescheid und Klage
  • Einordnung prozessualer Risiken
  • Wahrung Ihrer Rechte vor Gericht
  • Strategische Begleitung im weiteren Verfahren
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Erfahrung mit typischen Abmahnkanzleien

Gerade bei Filesharing ist es von Vorteil, typische Abläufe, Forderungsmuster und Reaktionen der bekannten Kanzleien zu kennen.

  • Erfahrung mit Frommer Legal und weiteren Kanzleien
  • Kenntnis typischer Forderungsmodelle
  • Vertrautheit mit gängiger Rechtsprechung
  • Praxisnahe Einschätzung der Risiken
  • Effiziente Reaktion auf bekannte Abläufe
Porträtfoto Von Daniel Baumgärtner
Porträtfoto Von Paul Sachtler
Porträtfoto Von Stella Heubaum

Sie wünschen sich rechtliche Unterstützung mit klarer Einschätzung und verlässlicher Begleitung?

In einem persönlichen Gespräch lässt sich klären, wie Ihre Situation rechtlich einzuordnen ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Aktuell abgemahnte Filme und Serien (2026)

Frommer Legal mahnt derzeit unter anderem wegen folgender Werke ab

Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert. Wenn das abgemahnte Werk hier nicht aufgeführt ist, hilft eine kostenfreie Ersteinschätzung weiter.

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Superman (2025)

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A Minecraft Movie

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Die Unfassbaren 3 (2025)

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Mickey 17

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One Battle After Another (2025)

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Final Destination 6 — Bloodlines

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Warfare

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Dune 2

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Barbie

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John Wick 4

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Game of Thrones, House of Dragon, The White Lotus, Ted Lasso, Rick & Morty (TV-Folgen)

Wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist

Beratung und Verteidigung bei unterschiedlichen Filesharing-Situationen

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Betroffene nach Erhalt einer Frommer Legal-Abmahnung

Wenn schnell geklärt werden muss, wie auf das Schreiben reagiert werden sollte und welche Risiken mit der Unterlassungserklärung verbunden sind.

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Abgemahnte durch KSP, IPPC Law, NIMROD, rka oder Daniel Sebastian

Geeignet, wenn Vorwürfe wegen Filmen, Serien, Musik, Software oder Spielen rechtlich geprüft und eingeordnet werden sollen.

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Anschlussinhaber mit hohen Zahlungsforderungen

Hilfreich, wenn Schadensersatz und Anwaltskosten bewertet und die Erfolgsaussichten einer Verteidigung realistisch eingeschätzt werden sollen.

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Betroffene bei drohendem Mahnbescheid oder Klage

Sinnvoll, wenn aus der Abmahnung ein gerichtliches Verfahren werden kann und Fristen besonders sorgfältig beachtet werden müssen.

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Betroffene mit Fragen zur Unterlassungserklärung

Passend, wenn vor einer Erklärung zunächst geprüft werden soll, ob und in welcher Form überhaupt reagiert werden sollte.

Ablauf Ihrer Beratung und Verteidigung bei Filesharing-Abmahnungen

Klar strukturiert verständlich erklärt und auf Ihren Fall abgestimmt

Abmahnung und Fristen sichten

Zu Beginn erfassen wir, welches Schreiben vorliegt, welche Kanzlei tätig ist und welche Fristen unbedingt beachtet werden müssen.

Unterlassung und Forderungen prüfen

Anschließend werden Unterlassungserklärung, Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten und sonstige Ansprüche sorgfältig bewertet.

Rechtliche Lage einordnen

Danach folgt eine klare Einordnung Ihrer Ausgangslage mit Blick auf Risiken, Erfolgsaussichten und wirtschaftlich sinnvolle Handlungsoptionen.

Strategie abstimmen

Auf dieser Grundlage wird das passende Vorgehen besprochen, etwa eine modifizierte Erklärung, eine Zurückweisung oder eine Verhandlung.

Vertretung übernehmen

Je nach Fall erfolgt die außergerichtliche Verteidigung, die Vergleichsverhandlung oder die gerichtliche Vertretung gegen Mahnbescheid und Klage.

Ausgewählte Gerichtsurteile zum Filesharing

Relevante Entscheidungen zur Haftung bei Filesharing-Abmahnungen

Infos bei Abmahnung durch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Vorwurf / Anspruch
Urheberrechtsverletzung durch Filesharing über BitTorrent am Film „Hot Mic“ der MG Premium Ltd. – gefordert wurden unter anderem Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Die der Kanzlei vorgelegte Abmahnung enthielt eine Gesamtforderung von 747,60 €.

Sachverhalt
Der Kanzlei wurde eine Filesharing-Abmahnung der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgelegt. Dem betroffenen Anschlussinhaber wurde vorgeworfen, den Film „Hot Mic“ über die Tauschbörse BitTorrent unerlaubt verbreitet zu haben. Neben Zahlungsansprüchen sollte innerhalb einer kurzen Frist von sieben Tagen eine Unterlassungserklärung abgegeben sowie Auskunft erteilt werden. Der Abmahnung waren außerdem eine Vergleichsvereinbarung sowie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Für die Verteidigung war insbesondere die Frage relevant, ob der Anschlussinhaber tatsächlich selbst für die Rechtsverletzung verantwortlich war. Der Artikel erläutert hierzu die sekundäre Darlegungslast und verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Danach kann die Vermutung der Täterschaft widerlegt werden, wenn konkret dargelegt wird, dass andere Personen selbstständigen Zugang zum Internetanschluss hatten und als Täter in Betracht kommen. Als maßgebliche Entscheidung wird das BGH-Urteil vom 06.10.2016, Az. I ZR 154/15 – „Afterlife“ genannt.

Ergebnis
Die Abmahnung sollte nicht vorschnell erfüllt werden. Entscheidend ist, ob die Täterschaft des Anschlussinhabers tatsächlich nachgewiesen werden kann. Können andere Personen als mögliche Nutzer des Anschlusses konkret benannt werden, kann die Vermutung der eigenen Täterschaft entkräftet und die Forderung gegebenenfalls erfolgreich abgewehrt werden.

Erfolg AG Leipzig weist Rasch Klage ab (überholt)

Vorwurf / Anspruch
Urheberrechtsverletzung durch Filesharing des Musikalbums „Beyond Hell / Above Heaven“ der Musikgruppe Volbeat. Die Universal Music GmbH machte gegen den Mandanten Ansprüche wegen der angeblichen Verbreitung des Albums über eine Internettauschbörse geltend.

Sachverhalt
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, das Musikalbum im Jahr 2011 über seinen Internetanschluss zum Download angeboten zu haben. Die Ermittlung des Anschlussinhabers erfolgte auf Grundlage eines Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG. Der Beschluss des Landgerichts Köln richtete sich an die Deutsche Telekom AG, tatsächlich bestand der Internetvertrag des Mandanten jedoch bei der 1&1 Internet AG. 1&1 übermittelte anschließend Name und Anschrift des Anschlussinhabers.
Die Kanzlei wandte ein, dass diese Ermittlung rechtswidrig erfolgt sei. Das Amtsgericht Leipzig folgte dieser Argumentation und nahm ein Beweisverwertungsverbot an. Zusätzlich hatte der Mandant dargelegt, dass auch seine Ehefrau und seine beiden Kinder Zugang zum Internetanschluss hatten und als mögliche Nutzer in Betracht kamen. Damit sah das Gericht auch die sekundäre Darlegungslast als erfüllt an.

Ergebnis
Das Amtsgericht Leipzig wies die Klage vollständig ab. Entscheidend waren das angenommene Beweisverwertungsverbot bei der Ermittlung des Anschlussinhabers sowie der Umstand, dass auch weitere Familienmitglieder als Nutzer des Internetanschlusses in Betracht kamen. Die geltend gemachten Ansprüche gegen den Mandanten hatten damit keinen Erfolg.

AG Leipzig weist Waldorf Frommer Klage ab

Vorwurf / Anspruch
Urheberrechtsverletzung durch Filesharing des Musikalbums „Sale El Sole“ von Shakira. Die Sony Music Entertainment Germany GmbH verlangte 450 € Schadensersatz sowie 506 € Rechtsanwaltskosten.

Sachverhalt
Der Mandant war Anschlussinhaber und wurde wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2011 abgemahnt. Er gab eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, verweigerte jedoch die geltend gemachten Zahlungsansprüche.
Im Verfahren trug der Mandant vor, dass er den Internetanschluss gemeinsam mit einer volljährigen Mitbewohnerin genutzt habe und diese ebenfalls als mögliche Täterin in Betracht komme. Das Amtsgericht Leipzig sah diesen Vortrag als ausreichend an. Der Mandant hatte seine Mitbewohnerin namentlich benannt und nachvollziehbar dargelegt, dass sie selbstständig Zugang zum Internetanschluss hatte. Eine generelle Belehrungs- oder Überwachungspflicht gegenüber der volljährigen Mitbewohnerin verneinte das Gericht. Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner war in dem Verfahren als Terminsvertreter beteiligt.

Ergebnis
Klage vollständig abgewiesen.
Das Amtsgericht Leipzig kam zu dem Ergebnis, dass die Klägerin die Täterschaft des Mandanten nicht nachweisen konnte. Durch die Benennung der Mitbewohnerin und deren eigenständige Nutzungsmöglichkeit war die Täterschaftsvermutung ausreichend widerlegt. Die geltend gemachten Ansprüche auf Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten wurden daher nicht zugesprochen.

AG Leipzig weist Klage KSM GmbH ab

Vorwurf / Anspruch
Urheberrechtsverletzung durch Filesharing des Films „Stadt der Gewalt“. Die KSM GmbH verlangte 400 € Schadensersatz sowie 555,60 € Rechtsverfolgungskosten wegen des angeblich unerlaubten Anbietens des Films über den Internetanschluss des Mandanten.

Sachverhalt
Der Mandant betrieb einen WLAN-Internetanschluss, der auch von weiteren Familienangehörigen genutzt wurde. Die Klägerin behauptete, über die erforderlichen Vertriebsrechte an dem Film zu verfügen und leitete daraus Zahlungsansprüche wegen einer im Januar 2010 festgestellten Urheberrechtsverletzung ab.
Die Kanzlei wandte für den Mandanten unter anderem ein, dass die Ansprüche verjährt seien, die Klägerin ihre Rechteinhaberschaft nicht ausreichend nachgewiesen habe und die zur Ermittlung eingesetzte Software „Observer“ der Firma Guardaley nicht zuverlässig sei. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass weitere Personen den Internetanschluss nutzen konnten.
Das Amtsgericht Leipzig sah bereits die Rechteinhaberschaft der KSM GmbH als nicht ausreichend nachgewiesen an. Die von der Klägerin vorgelegten Unterlagen reichten nach Auffassung des Gerichts nicht aus, um die gesetzliche Vermutung des § 10 UrhG zugunsten der Klägerin zu begründen.

Ergebnis
Klage vollständig als unbegründet abgewiesen.
Die Klägerin legte zunächst Berufung ein, nahm diese jedoch nach der mündlichen Verhandlung zurück. Dadurch wurde das Urteil des Amtsgerichts Leipzig rechtskräftig. Auch die Kosten des Berufungsverfahrens musste die Klägerin tragen.

Mandantenstimmen

Warum Mandanten uns vertrauen

Ihre Vorteile mit uns

Verlässliche rechtliche Unterstützung mit klarer Ausrichtung auf Ihre individuelle Situation

Wartebereich mit Tisch und Stühlen

Mehr als 16 Jahre Berufserfahrung

Langjährige anwaltliche Praxis in Leipzig ermöglicht eine sichere Einordnung auch in anspruchsvollen und belastenden Situationen.

Persönliche Betreuung

Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihr Anliegen sorgfältig prüft und Sie zuverlässig durch den gesamten Fall begleitet.

Klare Spezialisierung

Ausgewählte Rechtsgebiete sorgen für eine fokussierte Beratung mit fachlicher Tiefe und einer klaren inhaltlichen Ausrichtung im Einzelfall.

Verständliche Beratung

Wir erklären rechtliche Zusammenhänge klar und nachvollziehbar, damit Sie jederzeit wissen, worauf es in Ihrer Sache ankommt.

Schnelle Erreichbarkeit

Bei dringenden Fragen oder fristgebundenen Anliegen erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung und eine verlässliche rechtliche Unterstützung.

Praxisnahe Lösungen

Unsere Beratung orientiert sich nicht nur an der Rechtslage, sondern auch an sinnvollen und gut umsetzbaren Lösungen im konkreten Einzelfall.

Flexible Kommunikation

Beratungen sind persönlich in Leipzig, telefonisch oder per Videotermin möglich und lassen sich gut in Ihren Alltag integrieren.

Über mich

Spezialisierte Rechtsberatung mit persönlicher Betreuung in Leipzig

Ich bin seit 2009 als Rechtsanwalt in Leipzig tätig und berate Privatpersonen, Freiberufler, Existenzgründer und mittelständische Unternehmen in ausgewählten Rechtsgebieten.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Strafrecht sowie im IT- und Internetrecht. Als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierte Fachkraft für Datenschutz verbinde ich juristische Spezialisierung mit einer klaren, verständlichen und praxisnahen Beratung, ergänzt durch meine Dozententätigkeit für Arbeitsrecht sowie IT- und Datenschutzrecht.

Daniel Baumgärtner Signature
Herr Daniel Baumgärtner

Unser Expertenteam

Menschen auf die Sie sich verlassen können

Unser Team verbindet juristische Kompetenz mit persönlicher Betreuung und direkter Erreichbarkeit. So werden Anliegen sorgfältig begleitet und rechtliche Fragen verständlich eingeordnet, sodass Mandanten fachlich fundierte Unterstützung erhalten und gleichzeitig Sicherheit und Orientierung gewinnen.

Porträtfoto Von Daniel Baumgärtner

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht

Porträtfoto Von Paul Sachtler

Paul Sachtler

Rechtsanwalt

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Anwalt im Gespräch mit Mandantin

Häufige Fragen

Ist eine Frommer Legal-Abmahnung ernst zu nehmen?

Ja. Eine Abmahnung von Frommer Legal oder einer anderen Kanzlei sollte immer ernst genommen werden, da Untätigkeit weitere rechtliche und finanzielle Folgen haben kann.

Wie sollte mit der beigefügten Unterlassungserklärung umgegangen werden?

Eine beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft und vorschnell unterschrieben werden. Zunächst sollte geprüft werden, ob der geltend gemachte Anspruch überhaupt besteht und ob gegebenenfalls eine modifizierte Erklärung sinnvoll ist.

Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann anstelle der beigefügten vorformulierten Erklärung abgegeben werden. Sie enthält keine zusätzlichen Verpflichtungen, die nicht notwendigerweise gefordert werden können, etwa keine Verpflichtung zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten oder Schadensersatz. Zusätzlich wird der Anspruch ausdrücklich „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, jedoch rechtsverbindlich" erklärt, sodass die Abgabe nicht als Schuldeingeständnis gilt.

Was wird in einer Filesharing-Abmahnung typischerweise verlangt?

Typischerweise werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt.

Wie wird der Schadensersatz berechnet?

Der Schadensersatz kann sich aus § 97 Abs. 2 UrhG ergeben und wird in vielen Fällen auf Grundlage der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Bei Abmahnungen durch Frommer Legal werden im Jahr 2026 beispielsweise bei einem Film unter Zugrundelegung eines Gegenstandswerts von 1.700 EUR insgesamt 948,80 EUR verlangt, davon 700,00 EUR als Schadensersatz und 248,80 EUR als Rechtsanwaltskosten. Für einzelne TV-Serienfolgen werden zwischen 300,00 und 450,00 EUR als Schadensersatz geltend gemacht. Je höher der angegebene Gegenstandswert, desto höher die geforderten Rechtsanwaltskosten.

Hilft eine Rechtsschutzversicherung?

In vielen Fällen leider nicht. Anwaltskosten bei Urheberrechtsverletzungen werden häufig nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Teilweise kann ausnahmsweise eine Erstberatung abgedeckt sein.

Bearbeiten wir Abmahnungen von Frommer Legal (ehem. Waldorf Frommer)?

Entsprechende Abmahnungen werden in unserer Kanzlei bereits seit 2009 bearbeitet. Bei Abmahnungen durch Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) arbeiten wir mit transparenten Pauschalpreisen. Wir informieren Sie gern in einem ersten Gespräch. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Adresse & Anfahrt

Sie finden unsere Kanzlei in der Jacobstraße 8–10 im Herzen von Leipzig. Der Standort ist optimal angebunden und bequem erreichbar. Parkmöglichkeiten befinden sich in den umliegenden Straßen.