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Ihr Rechtsanwalt
für Strafrecht in Leipzig

Vorladung erhalten, Strafbefehl zugestellt bekommen oder bereits mit einer Anklage konfrontiert? Dann ist eine frühe rechtliche Einschätzung wichtig, damit Risiken erkannt und die richtigen Schritte sicher vorbereitet werden können.

  • Schnelle Hilfe im Strafrecht
  • Klare Prüfung der Vorwürfe
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Unterstützung vor Gericht in Leipzig
  • Diskrete und verlässliche Begleitung

Typische Probleme unserer Mandanten und wie wir ihnen helfen

Häufige strafrechtliche Situationen im Alltag und im Ermittlungsverfahren

Vorladung als Beschuldigter erhalten

Viele Betroffene sind verunsichert und wissen nicht, ob sie erscheinen oder sich bereits zur Sache äußern sollten.

Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme erlebt

Eine Durchsuchung erzeugt erheblichen Druck und wirft die Frage auf, wie nun richtig reagiert werden sollte.

Strafbefehl zugestellt bekommen

Ein Strafbefehl sollte nicht ungeprüft hingenommen werden, weil Fristen laufen und weitreichende Folgen drohen können.

Anklage oder Hauptverhandlung steht bevor

Spätestens jetzt braucht es eine sorgfältige Vorbereitung und eine klare Strategie für das weitere gerichtliche Verfahren.

Vorwürfe wegen Drogen und Körperverletzung oder Betrug

Strafrechtliche Vorwürfe erfordern eine Verteidigung, die die Lage nüchtern einordnet und die eigene Position schützt.

Strafrechtliche Verfahren bringen für Betroffene oft sofortigen Druck und große Unsicherheit mit sich. Eine frühe anwaltliche Einschätzung schafft Klarheit, schützt vor Fehlentscheidungen und ermöglicht ein sicheres weiteres Vorgehen.

Ihr Schweigerecht als Beschuldigter

Was Sie wissen müssen

Eine der wichtigsten Grundregeln im Strafrecht: Wer als Beschuldigter eine Vorladung erhält oder mit Ermittlungen konfrontiert wird, ist nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Das Recht zu schweigen ist in § 136 Abs. 1 S. 2 StPO gesetzlich verankert und gilt gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft gleichermaßen.

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Einer Vorladung durch die Polizei muss als Beschuldigter in der Regel nicht Folge geleistet werden

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Auch ein schriftlicher Anhörungsbogen muss nicht ausgefüllt werden

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Voreilige Aussagen können die eigene Verteidigungsposition erheblich schwächen

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Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, was tatsächlich bekannt ist und wie reagiert werden sollte

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Die Beauftragung eines Strafverteidigers sollte so früh wie möglich erfolgen

Unsere Leistungen

Strafrechtliche Beratung und Verteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht

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Akteneinsicht

Eine wirksame Verteidigung setzt voraus, dass die Vorwürfe und die bisherige Beweislage vollständig und realistisch eingeordnet werden können.

  • Antrag auf umfassende Akteneinsicht
  • Prüfung von Aussagen, Gutachten und Beweismitteln
  • Klare Einordnung der Beweislage
  • Grundlage für die Verteidigungsstrategie
  • Besprechung des weiteren Vorgehens
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Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren

Gerade zu Beginn eines Verfahrens kommt es darauf an, frühzeitig Einfluss auf das weitere Vorgehen und die eigene Position zu nehmen.

  • Vertretung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Unterstützung nach Vorladung oder Durchsuchung
  • Schutz vor vorschnellen Aussagen
  • Entwicklung einer passenden Verteidigungsstrategie
  • Begleitung bei gerichtlichen Maßnahmen
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Einspruch gegen Strafbefehl

Eine sorgfältige Prüfung ist wichtig, weil nach einem Strafbefehl innerhalb kurzer Zeit über das weitere Vorgehen entschieden werden muss.

  • Prüfung von Inhalt und Frist
  • Fristgerechter Einspruch gegen Strafbefehl
  • Neubewertung der Vorwürfe nach Akteneinsicht
  • Beratung zu Chancen, Risiken und Folgen
  • Vertretung im weiteren Verfahren
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Verteidigung in Strafverfahren vor dem Amtsgericht und Landgericht Leipzig

Wenn es zur Hauptverhandlung kommt, braucht es ein strukturiertes Vorgehen und eine Verteidigung, die den gesamten Verfahrensverlauf im Blick behält.

  • Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Vorbereitung auf Termine und Einlassungen
  • Unterstützung bei allen strafrechtlichen Vorwürfen
  • Wahrung Ihrer Rechte vor Gericht
  • Zielgerichtetes Vorgehen im Strafverfahren
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Vertretung in Jugendstrafverfahren und Jugendstrafrecht

Jugendstrafrechtliche Verfahren erfordern eine Verteidigung, die die besondere Lebenssituation junger Beschuldigter von Anfang an mit einbezieht.

  • Rechtliche Begleitung bei strafrechtlichen Vorwürfen
  • Sorgfältige Einordnung der individuellen Ausgangslage
  • Entwicklung geeigneter Verteidigungsstrategien
  • Unterstützung in allen Abschnitten des Verfahrens
  • Klare Beratung für Betroffene und Angehörige
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Vertretung im Berufungsverfahren

Nach einer Verurteilung sollte geprüft werden, ob das Urteil tragfähig ist und welche Möglichkeiten für ein weiteres Vorgehen bestehen.

  • Prüfung des erstinstanzlichen Urteils
  • Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Vorbereitung des weiteren Vorgehens
  • Vertretung im Berufungsverfahren
  • Klare Beratung zu Chancen und Risiken
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Weitere strafrechtliche Vertretung

Neben den klassischen Verteidigungsfällen begleiten wir auch in angrenzenden strafprozessualen und vollstreckungsnahen Situationen.

  • Widersprüche gegen Durchsuchungsmaßnahmen
  • Vertretung bei Bewährungswiderruf
  • Antrag auf Haftaufschub
  • Entschädigungsansprüche nach StrEG
  • Unterstützung in besonderen Verfahrenslagen
Porträtfoto Von Daniel Baumgärtner
Porträtfoto Von Paul Sachtler
Porträtfoto Von Stella Heubaum

Sie wünschen sich rechtliche Unterstützung mit klarer Einschätzung und verlässlicher Begleitung?

In einem persönlichen Gespräch lässt sich klären, wie Ihre Situation rechtlich einzuordnen ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Gerichtsverfahren Strafrecht

Fälle und Urteile aus unserer Verteidigerpraxis im Strafrecht

Erfolgreiche Strafverteidigung – AG Grimma: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, Beleidigung nicht bestätigt

Vorwurf / Strafrahmen
Gefährliche Körperverletzung und Beleidigung nach Angriff auf eine Geschwindigkeitsmessanlage – für die gefährliche Körperverletzung drohten 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Sachverhalt
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Geschwindigkeitsmessanlage beschädigt und eine dort eingesetzte Kontrollperson mit einem Aluminium-Baseballschläger angegriffen und verletzt zu haben. Zusätzlich stand der Vorwurf einer Beleidigung im Raum.

In der Hauptverhandlung wurden zwei Zeugen vernommen. Während der Geschädigte einen gezielten Angriff mit dem Baseballschläger schilderte, konnte sein ebenfalls anwesender Kollege keinen Schlag und keine Verletzung bestätigen. Auch auf Bildern waren keine Verletzungen erkennbar. Ein vom Gericht angeforderter Arztbericht enthielt ebenfalls keinen entsprechenden Verletzungsnachweis.

Die Verteidigung arbeitete zudem heraus, dass die beanstandete Äußerung im Zusammenhang mit der Radarkontrolle zu bewerten war und nicht zwingend als strafbare Beleidigung einzustufen war. Das Gericht folgte dieser Argumentation sowohl hinsichtlich der Beleidigung als auch hinsichtlich der gefährlichen Körperverletzung.

Ergebnis
Keine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung oder Beleidigung.
Verurteilung lediglich wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit versuchter Störung öffentlicher Betriebe zu 70 Tagessätzen à 32 € sowie 2 Monaten Fahrverbot.

Freispruch: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB

Vorwurf / Strafrahmen
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB – Strafbefehl über 50 Tagessätze zu je 100 € und 6 Monate Fahrverbot.

Sachverhalt
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, beim Wenden ein geparktes Fahrzeug beschädigt und anschließend den Unfallort verlassen zu haben. Er hatte den Zusammenstoß bemerkt, war ausgestiegen und hatte das andere Fahrzeug gemeinsam mit einem Passanten überprüft. Dabei konnte er nach eigener Aussage jedoch keinen Schaden erkennen. Erst später wurden leichte Lackkratzer festgestellt.

Nach Einspruch gegen den Strafbefehl nahm Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner Akteneinsicht und bereitete die Hauptverhandlung vor. Entscheidend war die Frage, ob für den Mandanten überhaupt erkennbar war, dass am anderen Fahrzeug ein Schaden entstanden war. Die Zeugenaussagen bestätigten, dass die Beschädigungen nur schwer wahrnehmbar waren. Besonders relevant war die Aussage des Fahrzeughalters selbst: Auch er konnte zunächst trotz eines Hinweiszettels keinen Schaden erkennen und stellte die Beschädigungen erst nach einer Untersuchung in der Werkstatt fest.

Die Verteidigung argumentierte deshalb, dass dem Mandanten der für eine Verurteilung erforderliche Vorsatz nicht nachgewiesen werden könne. Das Amtsgericht Leipzig folgte dieser Argumentation.

Ergebnis
Vollständiger Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Der zuvor erlassene Strafbefehl über 5.000 € Geldstrafe und 6 Monate Fahrverbot hatte damit keinen Bestand. Das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 18.03.2026 ist rechtskräftig.

Erfolgreiche Verteidigung vor dem Landgericht Leipzig: Freispruch

Vorwurf / Strafrahmen
Mittäterschaft an einer schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – im Raum stand grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren. Selbst bei Annahme eines minder schweren Falls lag der Strafrahmen bei 1 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe.

Sachverhalt
Der Mandantin wurde vorgeworfen, an einem nächtlichen Überfall auf ein Hotel in der Leipziger Innenstadt beteiligt gewesen zu sein. Nach der Anklage soll sie das Taxi bestellt, darin gewartet und dadurch den gemeinsamen Tatplan unterstützt haben. Der Hauptangeklagte hatte die Hotelrezeption maskiert betreten, Pfefferspray gegen einen Mitarbeiter eingesetzt und 450 Euro erbeutet.

Die Mandantin machte von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Während der drei Verhandlungstage wurden zahlreiche Zeugen gehört und Kommunikationsdaten ausgewertet. Dabei ergaben sich keine objektiven Beweise dafür, dass sie vorab von dem Überfall wusste oder bewusst daran mitwirkte. Auch der Hauptangeklagte erklärte, dass die Mandantin nichts von dem geplanten Überfall gewusst habe.

Die Strafkammer kam deshalb zu dem Ergebnis, dass weder eine Mittäterschaft noch eine Beihilfe zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Auch die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich Freispruch.

Ergebnis
Vollständiger Freispruch vom Anklagevorwurf.
Das Landgericht Leipzig sprach die Mandantin am 06.01.2026 nach drei Verhandlungstagen vollumfänglich frei.

Strafrecht Anwalt Leipzig: Erfolgreiche Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO – Strafverteidigung im Bereich Cannabis-Handel

Vorwurf / Strafrahmen
Gewerbsmäßiger Handel mit Cannabis in 35 Fällen nach § 34 Abs. 3 KCanG – es drohte eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren.

Sachverhalt
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, in insgesamt 35 Fällen Cannabis abgegeben und dabei gewerbsmäßig gehandelt zu haben. Nach genauer Prüfung der Aktenlage zeigte sich jedoch, dass die jeweils abgegebenen Mengen gering waren und lediglich zum Einkaufspreis weitergegeben wurden. Die Abgabe erfolgte ausschließlich an eine Bekannte.

Auch eine Wohnungsdurchsuchung brachte keine belastenden Beweise hervor. Gefunden wurde lediglich eine nicht strafbare Menge Cannabis. Zudem lagen die angeklagten Taten bereits mehr als drei Jahre zurück. Der Mandant war nicht vorbestraft, führte ein unauffälliges Leben und verfügte über ein geregeltes Einkommen. Diese Umstände sprachen gegen die Annahme eines gewerbsmäßigen Handels.

In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a Abs. 1 Nr. 2 StPO erreichen.

Ergebnis
Einstellung des Strafverfahrens ohne Verurteilung.
Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 1.200 € eingestellt. Damit konnte eine strafrechtliche Verurteilung und die Gefahr einer Freiheitsstrafe vermieden werden.

Erfolg im Strafverfahren: Amtsgericht Leipzig lehnt Anklage wegen angeblicher Nötigung ab

Vorwurf / Strafrahmen
Nötigung nach § 240 StGB in Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB – es drohten bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Sachverhalt
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte dem Mandanten vorgeworfen, gemeinsam mit zwei weiteren Beteiligten eine strafbare Nötigung begangen zu haben. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam die Verteidigung jedoch zu dem Ergebnis, dass sich kein hinreichender Tatverdacht für eine mittäterschaftliche Beteiligung des Mandanten begründen ließ.

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner gab deshalb bereits im Zwischenverfahren eine umfassende Stellungnahme ab und beantragte, die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. Weder die vorhandenen Beweise noch die Zeugenaussagen belegten eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Mandanten. Das Amtsgericht Leipzig folgte dieser Argumentation und stellte fest, dass der Mandant die weiteren Angeschuldigten zwar begleitet hatte, an den Taten gegenüber den Geschädigten jedoch nicht beteiligt war.

Ergebnis
Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und Hauptverfahren nicht eröffnet.
Das Amtsgericht Leipzig lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens durch Nichteröffnungsbeschluss nach § 204 StPO ab. Damit wurde das Verfahren ohne Hauptverhandlung, ohne Urteil und ohne Strafe beendet. Zusätzlich wurden die notwendigen Kosten der Verteidigung der Staatskasse auferlegt.

Mandantenstimmen

Warum Mandanten uns vertrauen

Wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist

Strafrechtliche Verteidigung für unterschiedliche Verfahrenssituationen

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Beschuldigte nach einer Vorladung

Wenn frühzeitig geklärt werden soll, wie mit dem Vorwurf und den nächsten Schritten umzugehen ist.

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Betroffene nach einer Hausdurchsuchung

Sinnvoll, wenn Maßnahmen der Ermittlungsbehörden rechtlich eingeordnet und bewertet werden müssen.

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Personen nach Erhalt eines Strafbefehls

Geeignet, wenn Fristen laufen und die Frage eines Einspruchs schnell geprüft werden soll.

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Angeklagte vor dem Amtsgericht oder Landgericht

Hilfreich, wenn eine durchdachte Verteidigung für die Hauptverhandlung vorbereitet werden muss.

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Jugendliche und Heranwachsende im Jugendstrafverfahren

Passend, wenn eine altersgerechte und sorgfältige Verteidigung im Vordergrund steht.

Unsere Haltung und unser Anspruch

Was unsere anwaltliche Arbeit prägt

Strafverfahren bedeuten Existenzangst - ich stehe Ihnen dabei engagiert und kompromisslos mir Seite. Mit jahrelangen Erfahrungen in der Strafverteidigung durch unzählige betreute Verfahren, besonderem Fachwissen im IT- und Urheberrecht sowie wortgewandtem Auftreten vor Gericht kämpfen wir für Ihre Rechte, als wären es unsere eigenen.

Ablauf Ihrer arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung

Klar strukturiert verständlich erklärt und auf Ihre Situation abgestimmt

Sachverhalt schildern

Zu Beginn erfassen wir, was bereits passiert ist und welche Unterlagen oder Schreiben vorliegen.

Unterlagen und Akteneinsicht prüfen

Anschließend wird bewertet, welche Informationen vorliegen und welche Unterlagen für die Verteidigung noch benötigt werden.

Lage rechtlich einordnen

Danach folgt eine klare Einschätzung der Vorwürfe, der Beweislage und der möglichen Risiken.

Verteidigungsstrategie abstimmen

Auf dieser Grundlage wird besprochen, welches Vorgehen sinnvoll ist und wie Ihre Rechte bestmöglich geschützt werden können.

Verteidigung übernehmen

Je nach Fall erfolgt die Vertretung im Ermittlungsverfahren, vor Gericht oder nach einem Strafbefehl.

Ihre Vorteile mit uns

Verlässliche rechtliche Unterstützung mit klarer Ausrichtung auf Ihre individuelle Situation

Wartebereich mit Tisch und Stühlen

Mehr als 16 Jahre Berufserfahrung

Langjährige anwaltliche Praxis in Leipzig ermöglicht eine sichere Einordnung auch in anspruchsvollen und belastenden Situationen.

Persönliche Betreuung

Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihr Anliegen sorgfältig prüft und Sie zuverlässig durch den gesamten Fall begleitet.

Klare Spezialisierung

Ausgewählte Rechtsgebiete sorgen für eine fokussierte Beratung mit fachlicher Tiefe und einer klaren inhaltlichen Ausrichtung im Einzelfall.

Verständliche Beratung

Wir erklären rechtliche Zusammenhänge klar und nachvollziehbar, damit Sie jederzeit wissen, worauf es in Ihrer Sache ankommt.

Schnelle Erreichbarkeit

Bei dringenden Fragen oder fristgebundenen Anliegen erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung und eine verlässliche rechtliche Unterstützung.

Praxisnahe Lösungen

Unsere Beratung orientiert sich nicht nur an der Rechtslage, sondern auch an sinnvollen und gut umsetzbaren Lösungen im konkreten Einzelfall.

Flexible Kommunikation

Beratungen sind persönlich in Leipzig, telefonisch oder per Videotermin möglich und lassen sich gut in Ihren Alltag integrieren.

Über mich

Spezialisierte Rechtsberatung mit persönlicher Betreuung in Leipzig

Ich bin seit 2009 als Rechtsanwalt in Leipzig tätig und berate Privatpersonen, Freiberufler, Existenzgründer und mittelständische Unternehmen in ausgewählten Rechtsgebieten.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Strafrecht sowie im IT- und Internetrecht. Als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierte Fachkraft für Datenschutz verbinde ich juristische Spezialisierung mit einer klaren, verständlichen und praxisnahen Beratung, ergänzt durch meine Dozententätigkeit für Arbeitsrecht sowie IT- und Datenschutzrecht.

Daniel Baumgärtner Signature
Herr Daniel Baumgärtner

Unser Expertenteam

Menschen auf die Sie sich verlassen können

Unser Team verbindet juristische Kompetenz mit persönlicher Betreuung und direkter Erreichbarkeit. So werden Anliegen sorgfältig begleitet und rechtliche Fragen verständlich eingeordnet, sodass Mandanten fachlich fundierte Unterstützung erhalten und gleichzeitig Sicherheit und Orientierung gewinnen.

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Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht

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Paul Sachtler

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Anwalt im Gespräch mit Mandantin

Häufige Fragen

Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

Am besten so früh wie möglich, idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren und vor einer ersten Vernehmung. Sie sollten uns daher bereits direkt bei Erhalt der Vorladung durch die Polizei kontaktieren. Je früher die Situation rechtlich eingeordnet wird, desto besser lassen sich Fehler vermeiden und die nächsten Schritte sinnvoll vorbereiten.

Sollte ich mich als Beschuldigter sofort äußern?

Nein. Als Beschuldigter haben Sie das gesetzliche Recht, die Aussage zu verweigern. Dieses Recht ist in § 136 Abs. 1 S. 2 StPO verankert und gilt gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft gleichermaßen. Durch das Schweigen entsteht kein rechtlicher Nachteil. Ohne Aktenkenntnis ist es in der Regel sinnvoller, zunächst die Lage rechtlich prüfen zu lassen, bevor irgendwelche Angaben gemacht werden.

Muss ich einer Vorladung durch die Polizei als Beschuldigter Folge leisten?

In der Regel nicht. Erfolgt die Vorladung durch die Polizei und nicht durch die Staatsanwaltschaft, besteht keine Pflicht zu erscheinen. Auch eine Absage oder Begründung ist nicht erforderlich. Bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft besteht zwar eine Erscheinenspflicht, das Recht zur Aussageverweigerung bleibt jedoch bestehen. In beiden Fällen empfiehlt es sich, frühzeitig einen Strafverteidiger zu kontaktieren.

Muss ich einen Anhörungsbogen ausfüllen?

Nein. Auch bei einer schriftlichen Anhörung sind Beschuldigte nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Es müssen lediglich die Pflichtangaben zur Person ausgefüllt werden. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann dabei vermerkt werden, um weitere Vernehmungsversuche zu vermeiden.

Was bringt Akteneinsicht im Strafverfahren?

Akteneinsicht ist eines der wichtigsten Mittel einer wirksamen Strafverteidigung. Die Akte enthält sämtliche verfahrensrelevanten Unterlagen, von der Strafanzeige über Zeugenaussagen bis hin zu Gutachten und Spurenauswertungen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich die Beweislage realistisch einordnen und eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln.

Was kann ich nach einem Strafbefehl tun?

Gegen einen Strafbefehl kann gemäß § 410 StPO innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ein Strafbefehl sollte nicht ungeprüft hingenommen werden, da er weitreichende Folgen haben kann. Entscheidend ist, die Frist zu wahren und frühzeitig zu prüfen, ob ein Einspruch im konkreten Fall sinnvoll ist.

Welche Rechtsmittel gibt es nach einem Urteil?

Nach einem erstinstanzlichen Urteil sind als Rechtsmittel grundsätzlich Berufung oder Revision möglich. Ob und welches Rechtsmittel sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte anwaltlich geprüft werden.

Vertreten Sie auch im Jugendstrafrecht?

Ja. Wir vertreten auch in Jugendstrafverfahren und im Jugendstrafrecht und berücksichtigen dabei die besondere persönliche und rechtliche Situation junger Beschuldigter und Heranwachsender.

Welche Bereiche des Strafrechts werden vertreten?

Wir vertreten unter anderem im allgemeinen Strafrecht, im Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht und Verkehrsstrafrecht sowie bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Untreue, Hehlerei, Urkundenfälschung, Geldwäsche, Beleidigung, Verleumdung oder Fahrerflucht.

Was kostet ein Rechtsanwalt für Strafrecht?

Die Kosten richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen vom Umfang des Verfahrens ab. In einem ersten Gespräch informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten in Ihrem Fall.

Beispiele für Kosten: durchschnittliches Ermittlungsverfahren 1.750 - 2250 EUR, durchschnittliche Gerichtliche Verfahren ab 2.000 EUR, Gerichtstermine ab 900,00 EUR

Adresse & Anfahrt

Sie finden unsere Kanzlei in der Jacobstraße 8–10 im Herzen von Leipzig. Der Standort ist optimal angebunden und bequem erreichbar. Parkmöglichkeiten befinden sich in den umliegenden Straßen.